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So, 19.05.2024

Wetter Feldkirchen in Kärnten

25°

Windrichtung: Sued
Windgeschwindigkeit: 10 km/h

Die nächsten Termine

Aktuelle Informationen

 

Namensänderung: Arbeitgeber

Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

Tipp

Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

Weiterführende Links

Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion